AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Riedsee GmbH

Auf dem Gelände der Riedsee GmbH gelten folgende AGB:

Herzlich willkommen an unserem Badesee und Freizeitgelände. Für sie beginnen nun einige Stunden der Erholung und des Erlebens am See. Bei aller Freude ihrerseits, bitten wir sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich und andere Verantwortung zu zeigen, Rücksicht zu nehmen und die nachfolgenden Regeln nicht unbeachtet zu lassen: Dem Personal der Riedsee GmbH und deren Anweisungen ist FOLGE zu leisten.

Für Kurzzeitcamper gelten die folgenden Reservierungsbedingungen:

Ihr reservierter Platz steht Ihnen bei Anreise ( Mo.-Fr. ab 15.30 ) ( Sa.-So. bzw. ab 17.30 Uhr ) zur Verfügung.
Wir verpflichten uns, den gebuchten Stellplatz bis 18.30 Uhr des Anreisetages freizuhalten. Ist bis zu diesem Zeitpunkt keine Anreise erfolgt oder keine Benachrichtigung eingegangen, erlischt die Reservierung ersatzlos. 
Im Falle einer Reservierung ist eine Anzahlung nur nach Absprache an die Riedsee GmbH, auf das Konto der Kreissparkasse Gross-Gerau, IBAN DE86508525530016049975, Swift-BIC HELADEF1GRG zu leisten. Die Zahlung ist jedoch  spätestens bei Anreise in voller Höhe fällig. 
Eine Reservierung ist für beide Seiten bindend.
Die Riedsee GmbH ist berechtigt, Reservierungen bis zu 4 Wochen vor dem Buchungsdatum, ohne ein Anrecht auf Schadenersatz und ohne Angabe von Gründen, zu stornieren. 

 

  • Bei einer Stornierung einer verbindlichen Reservierung entstehen folgende Kosten:
  • • bis 28 Tage vor Reiseantritt: 0% der GS
  • • 27 bis 14 Tage vor Reiseantritt  100,--€
  • • 13 Tage bis 2 Tage vor Reiseantritt 90% der GS
  • Nichtanreise, taggleich, 100% der Gesamtsumme
  • Bei Reiseabbruch werden 100% des Rechnungsbetrages für den gebuchten Zeitraum in Rechnung gestellt.
  • Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Das Spielen und betreten des Grundstücks geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder, bitte lassen sie diese nicht unbeaufsichtigt. Mit Befahren des Grundstücks der Riedsee GmbH werden Park- und Eintrittsgebühren erhoben, deren Höhe sie an der Einfahrt, an der Kasse, im Internet sowie an den Schaukästen entnehmen können. Das Gelände darf nur mit gültigen Eintrittskarten und an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Sie sind nur am Verkaufstag gültig und verlieren beim Verlassen des Geländes ihre Gültigkeit. Park und Eintrittsgebühren beinhalten lediglich die Leistung, das Erholungs- und Freizeitgelände betreten bzw. befahren zu dürfen. Weitere Leistungen wie zur Verfügungstellung von Spielgeräten oder einer Badeaufsicht etc. sind durch die Erhebung von den o.g. Gebühren ausdrücklich nicht abgedeckt. Das Baden geschieht auf eigene Gefahr. Das Grillen ist nur Campern auf den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet.

Der Badesee wird durch Signalflaggen gekennzeichnet. Die Rote Flagge bedeutet BADEVERBOT, die Gelbe Flagge bedeutet, es ist keine Badeaufsicht vorhanden, oder es muss mit Wellen und Wind gerechnet werden. Wir empfehlen hier am Ufer zu Schwimmen und Boote nicht zu verwenden. Die GRÜNE Flagge bedeutet das BADEN ist gefahrlos möglich, Nichtschwimmer müssen sich in dem dafür vorgesehenen Bereich aufhalten und eine Badeaufsicht ist vorhanden. Es gilt Elternaufsicht für Kinder.

Parktickets müssen an der Kasse gelöst werden. Die Kontrolle der Parktickets findet bei der Ausfahrt statt. Bei Nichtvorlage eines gültigen Parktickets werden Gebühren in Höhe von 50,--€ erhoben, zzgl. der Kosten für Halterfeststellung etc. Auf dem Gelände ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren, die Rettungswege und Ein- und Ausfahrten sind unbedingt freizuhalten. Verstöße gegen das Tempolimit oder das Parkverbot auf den Rettungs- und Zufahrtswegen, können zu einem Hausverbot führen. Für Schäden an Fahrzeugen, wird keine Haftung übernommen.

Die Riedsee GmbH behält sich das Recht vor, Personen die unter Alkohol, bzw. Drogeneinfluss stehen, den Zutritt auf das Gelände zu verweigern. Waffen jeglicher Art, besonders Tränengas, Pfefferspray, Messer, Pistolen, Gewehre, Schlagstöcke etc. sind verboten. Zuwiderhandlungen können ein Hausverbot und/oder einen Platzverweis sowie eine Strafverfolgung nach sich ziehen.

Wir schenken keinen Alkohol an Personen unter 18. Jahren aus. (Ausweiskontrolle)

Inhaber von Dauerkarten müssen diese an der Kasse vorzeigen. Personen, die Anrecht auf einen ermäßigten Eintrittspreis haben, müssen dies durch einen entsprechenden Ausweis nachweisen. Dieser ist unaufgefordert vorzulegen, bevor der reguläre Eintrittspreis erhoben wurde. Wer keine gültige Eintrittskarte vorlegen kann, muss den Regulären Eintrittspreis laut Aushang entrichten. Beim Verlassen des Bades, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Inhaber von Dauerkarten haben kein Anrecht auf bevorzugte Behandlung oder auf Einlass, wenn das Gelände geschlossen ist oder kein Einlass gewährt wird. Bei schlechtem Wetter bleibt der Badesee geschlossen.

Hunde sind ganzjährig verboten! 

Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Plätzen auf eigene Gefahr abzustellen. Fahrräder sind im Bereich des Badesees verboten. Eine Haftung wird nicht übernommen.

Das Befahren des Campingplatzes ist nur in der Zeit von: 06.00 - 22.00 Uhr gestattet. In der Zeit von 22.00 - 06.00 Uhr ist der Zutritt nur über die Türen gestattet. Lärm ist zu vermeiden.

Campen am Riedsee ist nur Personen über 18 Jahren gestattet. Minderjährige müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigen sein. Gruppen/Vereine mit Minderjährigen nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung und mit dem schriftlichen Einverständnis des jeweiligen Erziehungsberechtigten. Die Begleitung eines Betreuers / Erziehungsberechtigten ist Pflicht.

Die Riedsee GmbH ist jederzeit berechtigt, Personen oder Gruppen den Zutritt, bzw. das Campen ohne Angabe von Gründen zu untersagen.

Kurzzeitcamper erhalten bei der Anreise ein Kotrollband, das tragen ist PFLICHT, die Weitergabe ist verboten. Personen ohne gültiges Kontrollband müssen das Freizeitgelände verlassen.

Die Riedsee GmbH ist jederzeit berechtigt, Witterungsbedingte Änderungen der Öffnungszeiten vorzunehmen. Es kann zu Teilsperrungen oder zur vorübergehend ganzen Schließung des Badebetriebes kommen. Einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder der Parkgebühren besteht nicht.

Fotografieren, Filmen, Ferngesteuerte Fahrzeuge, Drohnen, Werbung sowie das Anbieten von Waren und Leistungen: Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen, wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen, sowie das Filmen, Fotografieren und die Benutzung von Ferngesteuerten Fahrzeugen und Drohnen, ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Zuwiderhandlungen werden Zivil- und Strafrechtlich verfolgt.

Schadensmeldungen: Alle Einrichtungen auf dem Gelände werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden sie den Schaden V O R verlassende Geländes, bei der Anmeldung. Melden sie auch bitte dann, wenn Grund zur Annahme besteht, daß aus einem Vorkommen vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach dieser Frist und nach Verlassen des Geländes erfolgt.

Haftungsbeschränkungen: Wir haften n u r für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind, insbesondere wird auch keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen.

Benutzung der Spielplätze und Spielgeräte: Die Benutzung der Spielgeräte, Spielwiesen, und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Aufsichtspflicht: Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie  n i c h t davon entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch die Verantwortung für alle Schäden, die durch zu Beaufsichtigten entstehen.

Parken: Auf unserem Gelände gilt grundsätzlich die StVO. Es ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Das Parken ist nur PKW´s gestattet. 

Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Bitte stellen sie ihr Fahrzeug nur Innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls sie dennoch ihr Fahrzeug außerhalb parken, oder gegen die Anordnung unserer Ordnungshüter verstoßen, und dadurch den Verkehr behindern, sind wir berechtigt, dieses Fahrzeug auf ihr Risiko und ihre Kosten abzuschleppen. Für Schäden infolge höherer Gewalt, wie Sturm, Hagel und Feuer, Diebstahl und Beschädigungen durch andere können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch unser Betriebspersonal verursacht wurde.

Aber auch dann können wir nur Schadenersatz gewähren, wenn sie den Schaden V O R Verlassen des Parkplatzes bei der Anmeldung oder bei der Leitung melden.

Das Gelände der Riedsee GmbH wird, Lt. §4 Datenschutzgesetz  Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume,  Videoüberwacht. 

Hausrecht: Wir behalten uns das Recht vor, Personen, die gegen die AGB`s verstoßen, oder ohne rechtmäßige Eintrittskarte angetroffen werden, entschädigungslos von dem Gelände zu verweisen.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB´s im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.