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Badeordnung & Allgemeine Geschäftsbedingungen für Badesee, Freizeitgelände und Camping am Riedsee Leeheim

Stand: Saison 2026

Mit dem Betreten des Geländes, dem Kauf einer Eintrittskarte oder der Buchung eines Campingaufenthalts erkennen die Gäste diese Badeordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Die nachfolgenden Regelungen gelten für den Badesee, das Freizeitgelände, den Strandbereich, die Spiel- und Sportflächen, die Parkbereiche sowie den Campingplatz der Riedsee GmbH.
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1. Zutritt, Tickets und Öffnungszeiten 
Der Zutritt zum Badesee und Freizeitgelände ist während der Badesaison nur mit einer gültigen Eintrittskarte und innerhalb der jeweils veröffentlichten Öffnungszeiten gestattet.

Die aktuellen Öffnungszeiten, Eintrittspreise und Ticketbedingungen werden auf der Website, im Ticketshop und vor Ort bekannt gegeben.

Bei Überfüllung, Unwetter, technischen Störungen, behördlichen Anordnungen oder aus sonstigen Sicherheitsgründen kann:

* der Zutritt eingeschränkt werden,
* der Badebetrieb vorübergehend unterbrochen werden oder
* das Gelände ganz oder teilweise geschlossen werden.

Ein Anspruch auf bevorzugten Einlass besteht nicht.

Saison- und Mehrfachkarten berechtigen nur im Rahmen der verfügbaren Tageskapazität zum Eintritt. Personalisierte Tickets und Saisonkarten sind nicht übertragbar.
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2. Badebetrieb und Sicherheit

Das Baden ist ausschließlich während der offiziellen Badesaison, innerhalb der veröffentlichten Öffnungszeiten und in den freigegebenen Badebereichen erlaubt.

Außerhalb dieser Zeiten gilt ein ausdrückliches Badeverbot.

Nichtschwimmer dürfen den gekennzeichneten Nichtschwimmerbereich nicht verlassen. Für die Nutzung des Schwimmerbereichs ist sicheres Schwimmen erforderlich. Das Personal ist berechtigt, Gäste bei Zweifeln an ihrer Schwimmfähigkeit in den Nichtschwimmerbereich zu verweisen.

Badeinseln, Wasserrutsche, Spielgeräte, Sportflächen und sonstige Einrichtungen werden auf eigene Gefahr genutzt.

Eltern, Erziehungsberechtigte und sonstige Begleitpersonen sind verpflichtet, ihre Kinder und die ihnen anvertrauten Personen jederzeit angemessen zu beaufsichtigen.

Bei Gewitter, Sturm, schlechter Sicht oder sonstigen Gefahren ist das Wasser unverzüglich zu verlassen.

Den Anweisungen des Personals, der DLRG, des Sicherheitsdienstes und der Rettungskräfte ist unverzüglich Folge zu leisten.

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3. Verhalten auf dem gesamten Gelände

Alle Gäste haben sich so zu verhalten, dass andere Besucher weder gefährdet noch belästigt, gestört oder in der Nutzung des Geländes eingeschränkt werden.

Das Gelände, sämtliche Einrichtungen, Pflanzen, Liegewiesen, Strandflächen, Spiel- und Sportbereiche sowie die sanitären Anlagen sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.

Auf dem gesamten Gelände sind insbesondere nicht gestattet:

* Baden außerhalb der freigegebenen Zeiten oder Bereiche
* Grillen durch Tagesgäste
* Hunde und andere Haustiere
* FKK sowie Baden ohne geeignete Badebekleidung
* Surfbretter, Segelboote, Motorboote sowie Boote mit festem Boden im Eigenbesitz
* Drohnen und ferngesteuerte Fahrzeuge
* gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen ohne vorherige schriftliche Genehmigung
* Werbung sowie der Verkauf oder das Anbieten von Waren und Dienstleistungen ohne Genehmigung
* das Befahren des Badesee-Bereichs mit Fahrrädern
* das Mitbringen, Aufstellen und Benutzen von Shishas beziehungsweise Wasserpfeifen
* der Konsum von Cannabis auf dem gesamten Gelände

Das Verbot des Cannabiskonsums gilt ausdrücklich für sämtliche Bereiche des Badesees, des Freizeitgeländes, des Strandbereichs, der Parkflächen und des Campingplatzes.

Verstöße gegen diese Regelungen können zum sofortigen Verweis vom Gelände führen. Eine Erstattung bereits gezahlter Eintritts-, Park- oder Nutzungsentgelte erfolgt in diesem Fall nicht.

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4. Camping und Kurzzeitaufenthalte

Camping ist ausschließlich auf den zugewiesenen Stell- und Zeltplätzen gestattet.

Buchungen und Campingaufenthalte sind grundsätzlich nur für volljährige Personen möglich. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen, verantwortlichen Aufsichtsperson übernachten.

Kurzzeitcamper erhalten bei ihrer Anreise ein Kontrollband. Dieses ist während des gesamten Aufenthalts sichtbar zu tragen und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.

Personen ohne gültiges Kontrollband oder ohne gültige Buchung können vom Gelände verwiesen werden.

Die Befahrung des Campingplatzes ist nur zwischen **06:00 Uhr und 22:00 Uhr** gestattet. Außerhalb dieser Zeiten ist das Befahren des Campingplatzes nicht erlaubt.

Grillen ist ausschließlich registrierten Campern und Gastcampern in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

Offenes Feuer außerhalb der ausdrücklich freigegebenen Stellen ist untersagt.

Die Verbote für Shishas beziehungsweise Wasserpfeifen sowie für den Konsum von Cannabis gelten auch auf sämtlichen Stellplätzen, Zeltplätzen und Gemeinschaftsflächen des Campingplatzes.

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5. Nachtruhe und Lärmschutz

Auf dem Campingplatz und dem gesamten Freizeitgelände gelten folgende Nachtruhezeiten:

* **Sonntag bis Donnerstag:** von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
* **Freitag:** von 23:00 Uhr bis 07:30 Uhr
* **Samstag beziehungsweise in der Nacht von Samstag auf Sonntag:** von 00:00 Uhr bis 07:30 Uhr
Zu den Nachtruhezeiten ist es nicht gestattet, MOTORISIERTE Fahrzeuge zu bewegen.

Mit Beginn der jeweiligen Nachtruhe ist Musik vollständig auszuschalten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Musik über Lautsprecher, Radios, Fernseher, Mobiltelefone, Fahrzeuge oder andere Geräte abgespielt wird.

Gespräche dürfen während der Nachtruhe ausschließlich in Zimmerlautstärke geführt werden.

Auch außerhalb der festgelegten Nachtruhezeiten ist vermeidbarer oder übermäßiger Lärm zu unterlassen. Andere Gäste und Anwohner dürfen nicht gestört oder belästigt werden.

Den Aufforderungen des Personals oder des Sicherheitsdienstes zur Reduzierung der Lautstärke oder zum vollständigen Ausschalten der Musik ist unverzüglich Folge zu leisten.

Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Nachtruhe kann ein sofortiger Platzverweis oder ein Hausverbot ausgesprochen werden. Eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt in diesem Fall nicht.

Anreisezeit:

Montag - Freitag Check In: 15:00 - 18:30 Uhr
Samstags und Sonntag Check-in erst ab 16:30Uhr
 
Abreisezeit:
 
Die Abreisezeit bis spätestens: 13:00 Uhr bzw. Sonntags bis 11:00 UHR, ist einzuhalten.
Eine spätere Abreise ( z.B. bis 17.00 Uhr) ist nur nach Absprache und gegen einen kleinen Aufpreis möglich.
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Platz an diesem Tag nicht weiter benötigt wird. Dies können wir gern vor Ort am Abreisetag besprechen.
 
Reservierungs- und Stornierungsbedingungen
Reservierungsbedingungen:

Wir verpflichten uns, den gebuchten Stellplatz bis 18:30 Uhr des Anreisetages freizuhalten. Ist bis zu diesem Zeitpunkt keine Anreise erfolgt oder keine Benachrichtigung eingegangen, erlischt die Reservierung. Die Riedsee GmbH behält sich in diesem Fall das Recht vor, den Stellplatz anderweitig zu vergeben; der Anspruch auf die Stornierungsgebühr gemäß den nachfolgenden Sätzen bleibt hiervon unberührt.
Im Falle einer Reservierung ist eine Anzahlung nur nach Absprache an die Riedsee GmbH auf das Konto der Kreissparkasse Groß-Gerau (IBAN: DE86 5085 2553 0016 0499 75, BIC: HELADEF1GRG) zu leisten. Der (Rest-)Betrag ist spätestens bei Anreise in voller Höhe fällig.
Eine Reservierung ist für beide Seiten bindend. Die Riedsee GmbH ist jedoch berechtigt, vom Vertrag aus sachlich gerechtfertigtem Grund zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn die Bereitstellung des Stellplatzes durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Unwetter), behördliche Anordnungen oder sonstige von der Riedsee GmbH nicht zu vertretende Umstände unmöglich gemacht oder erheblich erschwert wird. In diesen Fällen stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche zu.
Stornierungskosten für den Kunden
Tritt der Kunde von der verbindlichen Reservierung zurück, werden folgende Stornierungsgebühren auf die Gesamtsumme (GS) fällig, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist:
●      Bis 28 Tage vor Reiseantritt: 0 % der GS
●      27 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 50 % der GS
●      13 bis 2 Tage vor Reiseantritt: 90 % der GS
●      Ab 1 Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtanreise am selben Tag: 100 % der GS
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
 
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6. Parken und Verkehr

Auf dem Gelände gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.

Es darf ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Fahrzeuge dürfen nur auf den hierfür ausgewiesenen Flächen abgestellt werden.
Fahrräder sind an den vorgesehenen Abstellplätzen auf eigene Gefahr abzustellen.
Für mitgebrachte Gegenstände, Fahrzeuge, Fahrräder, Wertgegenstände und persönliche Sachen wird keine Haftung übernommen, soweit kein gesetzlich zwingender Haftungsfall vorliegt.

Nutzung von Fahrrädern, Scootern, E-Scootern und Elektrofahrzeugen
Für die Nutzung von E-Scootern und elektrischen Fortbewegungsmitteln gelten die folgenden Auflagen:

  • Wegebindung: Das Befahren des Platzes mit E-Scootern ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Fahrwegen gestattet. Das Befahren von Liegewiesen, Zeltplätzen oder Stellplatzbereichen ist untersagt.

  • Der Campingplatz ist kein Spielplatz. Unnötiges Hin- und Herfahren, Rundfahrten zum Zeitvertreib oder die Nutzung durch Personen ohne ausreichende Fahrpraxis sind verboten. E-Scooter dürfen nur für den direkten und zweckgebundenen Weg (z. B. An- und Abreise, Weg zu den Sanitäranlagen) genutzt werden.

  • Es gilt auf dem gesamten Gelände die Schrittgeschwindigkeit.


Fußgängerzone am Badesee
Der gesamte Bereich rund um den Badesee, einschließlich Liegewiesen, dient der Erholung und dem Fußgängerverkehr.
In diesem Bereich sind sämtliche Arten von Fortbewegungsmitteln verboten.

  • Dies gilt für E-Scooter, Fahrräder, Laufräder und alle vergleichbaren Geräte.

  • Die Fortbewegung am Badesee ist ausschließlich zu Fuß gestattet.


7. Haftung

Die Nutzung des Badesees, der Badeinseln, der Wasserrutsche, der Spielgeräte, der Sportflächen, der Wege, der Liegewiesen und aller sonstigen Einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung.

Die Riedsee GmbH haftet unbeschränkt:

* bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie
* bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Riedsee GmbH nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Schäden, Unfälle, Gefahrenstellen oder sonstige Mängel sind dem Personal unverzüglich und möglichst vor dem Verlassen des Geländes zu melden.

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8. Hausrecht

Die Riedsee GmbH übt auf dem gesamten Gelände das Hausrecht aus.

Das Personal ist berechtigt, Personen den Zutritt zu verweigern oder Gäste vom Gelände zu verweisen, wenn:

* Sicherheits-, Ordnungs- oder Verhaltensregeln verletzt werden,
* Anweisungen des Personals nicht befolgt werden,
* andere Gäste gefährdet oder erheblich belästigt werden oder
* der störungsfreie Betrieb gefährdet ist.

Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein zeitlich begrenztes oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.

Bereits gezahlte Eintritts-, Park-, Camping- oder sonstige Nutzungsentgelte werden in diesen Fällen nicht erstattet.

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9. Gasprüfpflicht, Stilllegung und Haftung
 
9.1 Prüfpflicht der Flüssiggasanlage
Jeder Mieter/Gast ist verpflichtet, die in seinem Wohnwagen, Wohnmobil oder seiner Campingunterkunft verbaute Flüssiggasanlage entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gemäß § 60 StVZO, fristgerecht durch einen hierzu berechtigten bzw. zertifizierten Sachkundigen überprüfen zu lassen (G 607-Prüfung). Eine gültige Prüfbescheinigung sowie, soweit vorgeschrieben, eine gültige Prüfplakette müssen vorhanden sein.
 
9.2 Prüfpflicht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung
Die Prüfpflicht gilt für sämtliche verbauten Flüssiggasanlagen unabhängig davon, ob diese tatsächlich genutzt werden. Allein die Erklärung oder Tatsache, dass die Gasanlage nicht verwendet wird, befreit nicht von der Prüfpflicht.
 
9.3 Dauerhafte Stilllegung der Gasanlage
Soll eine verbaute Flüssiggasanlage dauerhaft nicht mehr genutzt werden, ist diese durch einen Fachbetrieb fachgerecht und nachweisbar stillzulegen. Die Stilllegung kann insbesondere durch den vollständigen Ausbau der Anlage oder eine geeignete dauerhafte Stilllegung bzw. Versiegelung der entsprechenden Anschlüsse erfolgen. Der entsprechende Nachweis eines Fachbetriebs ist auf Verlangen des Campingplatzbetreibers vorzulegen. Liegt kein geeigneter Nachweis über die ordnungsgemäße Stilllegung vor, gilt die Flüssiggasanlage als betriebsbereit und unterliegt weiterhin der vorgeschriebenen Prüfpflicht.
 
9.4 Eigenverantwortung des Mieters/Gastes
Der Campingplatzbetreiber übernimmt keine Prüfung oder Kontrolle der Flüssiggasanlagen der Mieter/Gäste. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Prüfpflichten, den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand der Anlage sowie einen ausreichenden Versicherungsschutz liegt beim jeweiligen Mieter/Gast.
 
9.5 Haftung
Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die durch nicht ordnungsgemäß geprüfte, mangelhafte, unsachgemäß betriebene oder defekte Flüssiggasanlagen eines Mieters/Gastes verursacht werden, soweit der jeweilige Mieter/Gast diese Schäden zu vertreten hat. Der Mieter/Gast stellt den Campingplatzbetreiber insoweit von berechtigten Ansprüchen Dritter frei. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

10. Ergänzende Hinweise

Ergänzend zu dieser Badeordnung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die jeweils aktuellen:

* Aushänge vor Ort
* Preislisten
* Campinginformationen
* Ticketbedingungen
* Sicherheits- und Nutzungshinweise

Die aktuellen Informationen zu Öffnungszeiten, Eintrittspreisen, Ticketshop, Camping und Badeordnung werden vor Ort und auf der Website der Riedsee GmbH veröffentlicht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Badeordnung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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